19.06.2026
Ab heute Pflicht: Der Widerrufsbutton.
Das müssen Betreiber von Online-Shops jetzt beachten:
Seit heute, dem 19. Juni 2026, gilt für viele Online-Shops eine neue gesetzliche Pflicht: Wer Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern online abschließt, muss künftig einen gut sichtbaren Widerrufsbutton auf seiner Website oder in seiner App bereitstellen.
Ziel der neuen Regelung ist es, den Widerruf eines Vertrags genauso einfach zu machen wie dessen Abschluss.
Der Widerrufsbutton muss leicht auffindbar und während der gesamten Widerrufsfrist zugänglich sein. Nach dem Klick sollen Kundinnen und Kunden ihren Widerruf direkt elektronisch erklären können, ohne auf E-Mail, Brief oder separate Formulare angewiesen zu sein. Unternehmen müssen den Eingang des Widerrufs anschließend unverzüglich bestätigen.
Betroffen sind B2C-Onlineshops, die Waren oder Dienstleistungen über ihre Website oder App verkaufen.
Neben der technischen Umsetzung müssen viele Händler auch ihre Widerrufsbelehrung sowie teilweise die Datenschutzerklärung an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen. Verstöße können Abmahnungen und rechtliche Risiken nach sich ziehen.
Sofern noch nicht geschehen sollten Shopbetreiber die neue Widerrufsfunktion schnellstens integrieren und ihre Rechtstexte überprüfen, um rechtssicher aufgestellt zu sein.
