Anbieter von nicht rein privaten Internetseiten und Online-Shops müssen eine Vielzahl gesetzlicher Informationspflichten hinsichtlich der sog. “Anbieterkennzeichnung” (= Impressum) beachten. Als “nicht rein privat” gilt nahezu jeder Internetauftritt, es sei denn, Sie veröffentlichen dort nur Informationen aus Ihrem privaten Umfeld.
Ziel der Impressumspflicht ist es, Transparenz herzustellen, so dass die Besucher schnell und einfach erfahren können, wer hinter einer Internetseite steckt.
Darüber hinaus dient die Anbieterkennzeichnung auch dazu, die Verantwortlichkeit für Rechtsverstöße auf einer Internetseite klar zu regeln.
Bitte beachten Sie, dass auch Unternehmensseiten/Fanpages auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn und Google+ ein rechtskonformes Impressum benötigen.