Haben Sie Ihre Kekse im Griff?

Falls nicht, wird’s aber Zeit!

Haben Sie schon Ihre Webseite den aktuellen Anforderungen der DSGVO angepasst? Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 01.10.2019 wurden die Bedingungen für den Einsatz von Cookies nochmals verschärft und die Wichtigkeit der Transparenz, wer welche Daten für welchen Zweck erhält und/oder verarbeitet, für den User nochmals betont.

Was bedeutet das für Sie?

  1. Es muss geklärt werden, ob und wenn ja welche Art von Cookies (technisch nötig oder nicht) Sie auf Ihrer Webseite einsetzen. Diese sollten dann aus Transparenzgründen in den Datenschutzhinweisen inklusive ihrer jeweiligen Speicherdauer benannt werden.
  2. Sofern es einwilligungspflichtige Cookies gibt (das sind diejenigen, die nicht technisch notwendig für den korrekten Betrieb der Webseite sind), sollte dem User mit sogenannten „Consent-Managern“ eine Möglichkeit gegeben werden, diese separat und mit einer aktiven bestätigenden Handlung (also keine vorangekreuzten Kästchen), zuzulassen oder abzulehnen. Außerdem muss der Benutzer jederzeit seine Einstellungen widerrufen sprich ändern können.
  3. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob auch alle Drittanbieter, deren Dienste genutzt werden (wie z.B. Kartenanbieter, soziale Netzwerke, Anbieter integrierter Videotools etc.) in Ihren Datenschutzhinweisen aufgelistet sind. Stimmen Sie sich dazu mit Ihrem Datenschützer ab, was aus dessen Sicht für Ihren Webauftritt nötig ist.

Wir helfen!

Wir unterstützen Sie gerne zusammen mit unserer Datenschutzbeauftragten, Frau Schau bei der Analyse und späteren Umsetzung für Ihre Webseite. Wir weisen aber noch einmal explizit darauf hin, dass wir als Agentur hier keinerlei Rechtsberatung vornehmen können oder dürfen.

Kommen Sie einfach auf uns zu.

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