Barrierefreie Websites sind jetzt Pflicht
Elektronische Dienstleistungen müssen seit dem 29.06.2025 barrierefrei sein
Nachdem bisher nur öffentliche Stellen barrierefreie Websites anbieten mussten, sind seit 28. Juni 2025 auch private Anbieter dazu verpflichtet.
Grundlage dafür ist der EAA (European Accessibility Act). Er besagt, dass Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet und umgesetzt sein müssen.
Sollten Sie also eine Website betreiben, muss diese nach dem 29.06.2025 für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sein.
Aber es gibt Ausnahmen
Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio Euro sind in der Regel von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen.
Zudem richtet sich das Gesetzt hauptsächlich an Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen im Bereich Business-to-Consumer (B2C) anbieten. Reine Business-to-Business (B2B) Websites, die nachweislich nur Geschäftskunden bedienen, sind von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen.
Aber: Auch die freiwillige Umsetzung von Barrierefreiheit kann sinnvoll sein, um eine bessere Nutzererfahrung zu bieten und mehr Kunden zu erreichen.