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Was gehört (zwingend) ins Impressum?

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick, welche Angaben auf jeden Fall in Ihrem Impressum stehen sollten. Je nach Unternehmensart können aber auch weitere Angaben nötig sein.

Alle Angaben ohne Gewähr!

Anbieter von nicht rein privaten Internetseiten und Online-Shops müssen eine Vielzahl gesetzlicher Informationspflichten hinsichtlich der sog. “Anbieterkennzeichnung” (= Impressum) beachten. Als “nicht rein privat” gilt nahezu jeder Internetauftritt, es sei denn, Sie veröffentlichen dort nur Informationen aus Ihrem privaten Umfeld.

Ziel der Impressumspflicht ist es, Transparenz herzustellen, so dass die Besucher schnell und einfach erfahren können, wer hinter einer Internetseite steckt.
Darüber hinaus dient die Anbieterkennzeichnung auch dazu, die Verantwortlichkeit für Rechtsverstöße auf einer Internetseite klar zu regeln.

Bitte beachten Sie, dass auch Unternehmensseiten/Fanpages auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn und Google+ ein rechtskonformes Impressum benötigen.

Diensteanbieter müssen die Informationen “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” halten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Achtung!

Die Pflichtangaben der jeweiligen Anbieterkennzeichnung hängen vom entsprechenden Unternehmen ab und unterscheiden sich u.U. stark voneinander. So gibt es für einen Onlineshop-Betreiber andere rechtliche Pflichten als für einen Einzelunternehmer in Gründung.

Bitte informieren Sie sich auch selbst über Ihre individuellen Pflichtangaben!
Und holen Sie sich evtl. kompetente juristische Hilfe!

Zusätzlich für:

Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte und Apotheker

 Für diesen Personenkreis sind darüber hinaus die folgenden Angaben zwingend erforderlich:

  1. Die Kammer, der die Diensteanbieter angehören.
  2. Die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist.
  3. Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen sowie Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.

Unsere Aufstellung soll ein erster Einstieg in das Thema sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit .

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