Barrierefreie Webseiten
mit der NetzWerkstatt
Wer glaubt, barrierefreier Zugang zu Webseiten sei nur sinnvoll für eine kleine Gruppe behinderter Menschen, der irrt.
Beeinträchtigungen können vielgestaltig sein und können jeden betreffen.
- Z. B. wenn man nach einem Bruch temporär eine Hand nicht mehr nutzen kann,
- der User eigentlich eine Fremdsprache spricht (Stichwort “leichte Sprache”) oder
- wenn im Alter die Sehkraft nachlässt.
Apropos fehlende Sehkraft:
Suchmaschinen sind “blind”
Suchmaschinen nutzen quasi dieselben Mittel wie Sehbehinderte, um Webseiten zu verstehen. Das bedeutet konkret, wer seine Seite für eingeschränkte Menschen optimiert, erhöht zugleich die Sichtbarkeit für und bei Suchmaschinen – betreibt also “natürliche” Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Seit Juni 2021 müssen kommunale und öffentliche Websites per Gesetz barrierefrei sein. Die zu ergreifenden Maßnahmen finden sich in den Web Accessibility Guidelines 2.1 und der Europäischen Norm EN 301549 . Seit Ende Juni 2025 gilt das Gesetz auch – mit Ausnahmen – für nichtöffentliche Dienstleister.
Gute Gründe, sofort mit einer barrierefreien Website loszulegen, oder?