Barrierefreiheit
Elektronische Dienstleistungen müssen nach dem 29.06.2025 barrierefrei sein
Nachdem bisher nur öffentliche Stellen barrierefreie Websites anbieten mussten, sind ab Mitte des Jahres 2025 auch private Anbieter dazu verpflichtet.
Grundlage dafür ist der EAA (European Accessibility Act). Er besagt, dass Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet und umgesetzt sein müssen.
Sollten Sie also eine Website betreiben, muss diese nach dem 29.06.2025 für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sein.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und bieten Ihnen zwei Möglichkeiten:
Erstellungshilfe für die Erklärung zur Barrierefreiheit
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der „Erklärung zur Barrierefreiheit“.
Dafür führen wir einen Wave-Test durch und überprüfen stichprobenartig die wichtigsten Seiten Ihres Webprojektes.
Implementierung einer vollautomatischen, KI-basierten Technologie
Mit diesem Plugin unseres Partners DigiAccess erreichen Sie, dass Ihre Website schnell und nachhaltig barrierefrei wird. Egal, welches CMS Sie nutzen.