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27.09.2026

Neues EU-Gewährleistungslabel

Das müssen Online-Shopbetreiber jetzt wissen

Ab dem 27. September 2026 gilt eine neue EU-Vorgabe für Händler: Das gesetzliche Gewährleistungsrecht muss künftig mit einem einheitlichen EU-Gewährleistungslabel dargestellt werden. Betroffen sind insbesondere Online-Shops, die Waren an Verbraucher innerhalb der EU verkaufen.

Für Shopbetreiber bedeutet das: Website prüfen, Label einbinden und gegebenenfalls bestehende Produktdarstellungen anpassen.

Was ist das neue EU-Gewährleistungslabel?

Das neue Label soll Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Es erinnert unter anderem daran, dass für Waren grundsätzlich ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch von mindestens zwei Jahren besteht.

Die EU möchte damit für eine klarere Unterscheidung zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilligen Garantien sorgen.

Das Label ist standardisiert und enthält unter anderem einen QR-Code, über den Verbraucher weitere Informationen zu ihren Rechten erhalten.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht betrifft Verkäufer von Konsumgütern, die Waren an Verbraucher in der EU verkaufen. Das gilt sowohl für stationäre Händler als auch für Online-Händler. Für einen klassischen B2C-Onlineshop ist die neue Regelung daher relevant.

Entscheidend ist dabei: Das Gewährleistungslabel ist nicht davon abhängig, ob der Händler selbst eine Garantie anbietet.
Wer Waren an Verbraucher verkauft, muss über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren.

Wer ist nicht betroffen?

Die Regelung betrifft nicht den reinen Verkauf von Dienstleistungen. Auch reine B2B-Geschäfte, bei denen ausschließlich Unternehmer und keine Verbraucher angesprochen werden, fallen nicht unter diese konkrete Informationspflicht.

Bei Shops mit gemischtem B2B-/B2C-Angebot sollte dagegen geprüft werden, ob und wo Verbraucher Waren erwerben können.

Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie

Hier liegt eine wichtige Unterscheidung:

Gesetzliche Gewährleistung

Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich gegen den Verkäufer. Bei mangelhaften Waren können Verbraucher – abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen – beispielsweise Reparatur oder Ersatz verlangen. Die EU sieht grundsätzlich einen Mindestschutz von zwei Jahren vor.

Garantie

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Leistung, die beispielsweise ein Hersteller anbieten kann. Ihre Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung.

Das neue EU-Gewährleistungslabel betrifft zunächst das gesetzliche Gewährleistungsrecht – nicht eine freiwillige Händlergarantie.

Und was ist das neue GARAN-Label?

Daneben gibt es ein zweites Label: das EU-GARAN-Label.

Dieses ist für Hersteller relevant, die freiwillig eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbieten. Die Garantie muss dabei unter anderem kostenlos, für das gesamte Produkt und für die angegebene Dauer gelten.

Für Händler bedeutet das: Wird ein Produkt mit einer entsprechenden Herstellergarantie angeboten, muss das GARAN-Label deutlich sichtbar dargestellt werden.

Wichtig: Nicht jeder Shopbetreiber muss automatisch beide Labels verwenden.

Was müssen Online-Shopbetreiber jetzt tun?

Für Betreiber eines B2C-Onlineshops empfiehlt sich eine Prüfung der folgenden Punkte:

1. Gewährleistungslabel in den Shop integrieren

Das standardisierte EU-Gewährleistungslabel muss auf der Website gut sichtbar platziert werden. Für Online-Verkäufe muss es farbig dargestellt werden.

Die EU sieht für Online-Shops eine Darstellung als allgemeinen Hinweis auf der Website vor. Bei einem über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzvertrag kann die Kennzeichnung auch in einem verschachtelten Format dargestellt werden.

2. Bestehende Garantieangaben überprüfen

Wer in seinem Shop mit Herstellergarantien oder eigenen Garantieleistungen wirbt, sollte überprüfen:

  • Welche Garantie wird tatsächlich angeboten?
  • Für welche Produkte gilt sie?
  • Wie lange gilt sie?
  • Wer ist Garantiegeber?
  • Sind die Garantiebedingungen vollständig angegeben?
  • Muss zusätzlich das GARAN-Label eingesetzt werden?

3. Produktseiten kontrollieren

Insbesondere Produktseiten sollten überprüft werden, wenn dort Aussagen wie „5 Jahre Garantie“, „10 Jahre Herstellergarantie“ oder ähnliche Angaben stehen.

Bei einer entsprechenden gewerblichen Haltbarkeitsgarantie kann das neue GARAN-Label erforderlich sein.

4. Shop- und Rechtstexte prüfen

Auch die vorhandenen Informationen zu Gewährleistung und Garantie sollten auf Aktualität und eine klare Trennung der beiden Begriffe überprüft werden.

Das ist besonders wichtig, weil Verbraucher nicht den Eindruck bekommen sollten, eine freiwillige Garantie ersetze oder beschränke ihre gesetzlichen Rechte.

5. Technische Darstellung testen

Das Label sollte auf Desktop und Smartphone gut sichtbar und lesbar sein. Der QR-Code muss ebenfalls funktionstüchtig und mit einem üblichen mobilen Endgerät scannbar sein.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Die harmonisierte Mitteilung ist seit dem 27. September 2026 verpflichtend. Auch die Vorgaben für das GARAN-Label gelten seit diesem Zeitpunkt.

Shopbetreiber sollten deshalb nicht darauf warten, dass die Änderung automatisch durch ein Shopsystem oder ein Update erfolgt.

Fazit: Jetzt den Shop prüfen

Das neue EU-Gewährleistungslabel ist keine neue Garantie für Verbraucher, sondern eine verpflichtende, standardisierte Information über bereits bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte.

Für Online-Shopbetreiber heißt das vor allem:

Betroffen? → Label integrieren.
Garantien im Angebot? → Garantieangaben überprüfen.
Herstellergarantie über zwei Jahre? → GARAN-Label prüfen.
Shoptexte? → Gewährleistung und Garantie sauber voneinander trennen.

Wer einen Onlineshop betreibt, sollte die entsprechenden Seiten und Produktdarstellungen jetzt einmal systematisch überprüfen und die neuen Vorgaben technisch und rechtlich umsetzen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie bei der Umsetzung der Vorgaben Hilfe benötigen.

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